Information für Hundebesitzter*innen

Information für HundebesitzerInnen


Jeder Hund, welcher älter als 3 Monate ist muss in der Gemeinde angemeldet werden. Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Europäischer Hundepass
  • Kopie der Haftpflichtversicherung - bei der ersichtlich ist, dass ein Tier bzw. Hund mitversichert ist
  • Bei Erst-Hundehaltern einen Sachkundenachweis
  • 2,60 € für die Ausstellung einer Gemeinde-Hundemarke

Bei Tod oder Gemeindewechsel des Hundes vergessen Sie bitte nicht uns ehestmöglich darüber zu informieren. 

Es ist unerlässlich, am Halsband Ihres Hundes eine im Gemeindeamt Kirchbichl abzuholende Hundemarke anzubringen, damit etwaige entlaufene Tiere zugeordnet und Sie als Hundehalter rasch informiert werden können.


Eintrag in die Heimtierdatenbank:

Seit Jänner 2010 müssen gemäß § 24a des Tierschutzgesetzes alle in Österreich gehaltenen Hunde verpflichtend einen Microchip tragen. Welpen müssen spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe gechipt werden. Darüber hinaus ist jeder Halter von Hunden verpflichtet, sein Tier binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme - jedenfalls aber vor einer Weitergabe – in der amtlichen Heimtierdatenbank zu registrieren. Durch diese Maßnahmen können entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde identifiziert und ihrem Halter auch über die Gemeindegrenzen hinaus zurückgebracht werden.


Haftpflichtversicherung:

Außerdem wird vom Landes-Polizeigesetz seit 21.01.2011 der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gefordert, die das vom Hund ausgehende Risiko abdeckt. Diese muss bei einem mehr als 3 Monate alten Hund innerhalb eines Monats nachgewiesen werden.


Sachkundenachweis:

Hundehalter, die erstmals einen Hund in der Gemeinde anmelden („Hunde-Neueinsteiger“), müssen eine theoretische Ausbildung zur Hundeführung (Sachkundenachweis) in Form eines Kurses vorlegen. Diese Kurse werden über die Wirtschaftskammer angeboten und von tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen oder von speziell ausgebildeten Tierärzten abgehalten. Die Bescheinigung ist mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen. Die Verpflichtung zum Nachweis eines Kursbesuchs tritt mit 1. Oktober 2020 in Kraft, bei Nichtbefolgung ist mit einer Verwaltungsstrafe zu rechnen. 


GASSIBEHÄLTER in unserem Gemeindegebiet:

Achenweg

Brücke Wörgl (eh.Neuner)


Achenweg

Messstelle

Achenweg

Ehemaligen Dollinger Feld

Ahornstraße

Kreuzung Weidl (Pam Gas) 

Bodenstraße

Parkplatz Sportheim

Gasteigstraße 

Kreuzung Schütz Stefan

Innweg

bei Spielplatz

Innweg

Kreuzung Innweg Klärwerkstr.

Kirchstieglstraße

Nähe Zwicknagl

Klärwerkstraße

Bootshaus von FF.Kirchbichl

Klärwerkstraße

Einfahrt von Fa. Kogler Alteisen

KTW Straße

Bushaltestelle Waldruhe

Lindenstraße

Kreuzung Panoramastraße

Lofererstraße

Parkplatz Bruckhäusl Wirt

Moorstraße

Spielplatz Strandbad Moorstraße

Oberndorferstraße

Kreuzung Bruggerstraße (Martin)

Strandbadstraße

Insel bei Schützen

Tagleitmoos

Waldrand bei Quelle

Ulricusstraße

Nähe ehem. Schlecker

Viktor Kaplanstraße

Insel Tafel Tourismusverband

Wieshofweg

Richtung Osl Bauer

Winkelheimerstraße

Kreuzung Richtung Hladik-Schön

Winkelheimerstraße

Kreuzung Richtung Fritz Bauer

Zuständig


Grafik
Kontaktdaten von Ralph Orgler
Meldeamt
Ralph Orgler
Oberndorferstraße 1
6322 Kirchbichl
Tel: +43 5332 87102 151
Fax: +43 5332 88488
ralph.orgler@kirchbichl.at
Erdgeschoss - Zimmer: 3

Grafik
Kontaktdaten von Christine Brunner
Meldeamt
Christine Brunner
Oberndorferstraße 1
6322 Kirchbichl
Tel: +43 5332 87102 150
Fax: +43 5332 88488
christine.brunner@kirchbichl.at
Erdgeschoss - Zimmer: 3