-
Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung speziell der Kinder und Fußgänger
Wegen der Vergrößerung des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes war es notwendig das Straßennetz auszubauen. Gleichzeitig wurden die Verkehrsregelungen, nach Erstellung eines Verkehrskonzeptes, vereinfacht und der Schutz der Bevölkerung durch Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit erhöht. Deshalb wurde in der GR- Sitzung vom 11. Oktober 2012 folgendes beschlossen:
Grundsätzlich gilt für das gesamte Ortsgebiet eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h.
Ebenso auf der Lofererstraße - Bereich Dorfzentrum Bruckhäusl (Kindergarten, Schule, Kirche).
Davon ausgenommen sind:
- B 171, die Lofererstraße (Ortsgebiet 50 km/h).
Weiter ausgenommen sind:
das Ortszentrum
die Ulricusstraße
die PAM - Siedlung
die Bodenstraße
und der Teilbereich Luechstraße
Ruhiger, sicherer, weniger Lärm
Dadurch wird der Verkehrfluss im Ort ruhiger und das Überqueren der Straßen
sicherer. Auch die Lärmbelastung wird dadurch reduziert.