Tempo 40

  • Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung speziell der Kinder und Fußgänger

Wegen der Vergrößerung des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes war es notwendig das Straßennetz auszubauen. Gleichzeitig wurden die Verkehrsregelungen, nach Erstellung eines Verkehrskonzeptes, vereinfacht und der Schutz der Bevölkerung durch Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit erhöht. Deshalb wurde in der GR- Sitzung vom 11. Oktober 2012 folgendes beschlossen: 

40kmh_mediumGrundsätzlich gilt für das gesamte Ortsgebiet eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h.
Ebenso auf der Lofererstraße - Bereich Dorfzentrum Bruckhäusl (Kindergarten, Schule, Kirche).

Davon ausgenommen sind: 

  • B 171, die Lofererstraße (Ortsgebiet 50 km/h). 

Weiter ausgenommen sind:  

zone_30_mediumdas Ortszentrum
die Ulricusstraße
die PAM - Siedlung
die Bodenstraße

30kmh_mediumund der Teilbereich Luechstraße 

 

Ruhiger, sicherer, weniger Lärm 

Dadurch wird der Verkehrfluss im Ort ruhiger und das Überqueren der Straßen sicherer. Auch die Lärmbelastung wird dadurch reduziert.