Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2024/2025 nach Maßgabe der folgenden Richtlinie einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten!
Ebenso wird ein einmaliger Zuschuss pro Haushalt zur Abfederung der gestiegenen Wohnkosten gewährt. Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind alle Personen mit aufrechtem Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol.
Die Antragstellung erfolgt über die Gemeinde oder über das Online-Formular im Internet:
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/beihilfen/hilfswerk/formulare/
Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs-/Grundversorgungsleistung beziehen
- BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen der Grundversorgung sowie Schüler- und Studentenheimen
Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind nicht anzurechnen:
- Pflegegeldbezüge
- Familienbeihilfen
- Wohn- und Mietzinsbeihilfen
- Einkommen der minderjährigen Kinder im gemeinsamen Haushalt
- Witwengrundrenten nach dem KOVG
- Beschädigtengrundrente nach dem KOVG einschl. der Erhöhung nach § 11 Abs. 2 und 3 KOVG
- Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz
- Erhöhte Ausgleichszulagenbezüge
Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind in Abzug zu bringen:
- zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie regelmäßig bezahlt werden bzw. gerichtlich festgelegt sind.
Die Antragstellung ist bis 30.09.2024 möglich und es sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Monatliche Einkommensnachweise (aktueller Pensionsbescheid, aktueller Lohn- oder Gehaltszettel, aktuelle Bezugsbestätigung - AMS, TGKK, Unterhalt, Alimente) aller im gem. Haushalt gemeldeter Personen
- Einkommen der volljährigen Kinder im gem. Haushalt
- Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe (bei Kindern im gemeinsamen Haushalt)
Die Antragsvoraussetzungen müssen jeweils zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen.
Heizkostenzuschuss 2024/2025:
Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig € 250,00 pro Haushalt.
Für die Gewährung gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen:
- 1.200,00 € pro Monat für alleinstehende Personen
- 1.900,00 € pro Monat für Ehepaar und Lebensgemeinschaften
- 350,00 € pro Monat für jede weitere Person
Wohnkostenzuschuss 2024:
Das Land Tirol gewährt einen einmaligen Zuschuss pro Haushalt zur Abfederung der gestiegenen Wohnkosten.
Für die Gewährung gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen:
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Einkommensgrenze I |
| Höhe Zuschuss |
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1.200,00 € | pro Monat für alleinstehende Personen | 350,00 € | für 1 Person |
1.900,00 € | pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften | 450,00 € | für 2 Personen |
500,00 € | pro Monat für jede weitere Person | +100,00 € | für jede weitere Person |
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Einkommensgrenze II |
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1.700,00 € | pro Monat für alleinstehende Personen | 300,00 € | für 1 Person |
2.400,00 € | pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
| 375,00 € | für 2 Personen |
500,00 € | pro Monat für jede weitere Person | +75,00 € | für jede weitere Person |
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Einkommensgrenze III |
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2.200,00 € | pro Monat für alleinstehende Personen | 250,00 € | für 1 Person |
3.100,00 € | pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
| 300,00 € | für 2 Personen |
500,00 € | pro Monat für jede weitere Person | +50,00 € | für jede weitere Person |