Wahlkarten für die Europawahl 2024

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Eine Wahlkarte kann schriftlich oder mündlich beantragt werden.


Schriftliche Beantragung:


Wichtig!

  • Immer eine der folgenden Begründungen anführen: ORTSABWESENHEIT oder GESUNDHEITLICHE GRÜNDE
  • Foto / Scan eines Ausweises (Reisepass, Personalausweis etc.)
  • Zustelladresse angeben


Fristen für die schriftliche Beantragung:

  • bis zum 4. Tag vor dem Wahltag = Mittwoch, 05.06.2024


mündliche Beantragung:

  • persönlich im Meldeamt
  • EINE TELEFONISCHE BEANTRAGUNG IST NICHT MÖGICH


Fristen für die mündliche Beantragung:

  • bis zum 2. Tag vor dem Wahltag = Freitag, 07.06.2024 bis 12:00 Uhr


Wichtig:

  • Immer eine der folgenden Begründungen anführen: ORTSABWESENHEIT oder GESUNDHEITLICHE GRÜNDE
  • Mitnahme eines Ausweises (Reisepass, Personalausweis etc.)


Informationen zur Ausstellung von Wahlkarten

Informationen zur Beantragung von Wahlkarten


Wer darf eine Wahlkarte beantragen bzw. wählen für die EU-Wahl 2024?

  • ÖsterreicherInnen/ AuslandsösterreicherInnen, die am Stichtag (26.03.2024) in der Europawählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt sind
  • und spätestens am Wahltag (09.06.2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • UnionsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Östrreich am Stichtag (26.03.2024)
  • welche mit entsprechendem Antrag in der Europawählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt sind
  • Personen die ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben

29.03.2024 10:14