Eine Wahlkarte kann schriftlich oder mündlich beantragt werden.
Schriftliche Beantragung:
Wichtig!
- Immer eine der folgenden Begründungen anführen: ORTSABWESENHEIT oder GESUNDHEITLICHE GRÜNDE
- Foto / Scan eines Ausweises (Reisepass, Personalausweis etc.)
- Zustelladresse angeben
Fristen für die schriftliche Beantragung:
- bis zum 4. Tag vor dem Wahltag = Mittwoch, 05.06.2024
mündliche Beantragung:
- persönlich im Meldeamt
- EINE TELEFONISCHE BEANTRAGUNG IST NICHT MÖGICH
Fristen für die mündliche Beantragung:
- bis zum 2. Tag vor dem Wahltag = Freitag, 07.06.2024 bis 12:00 Uhr
Wichtig:
- Immer eine der folgenden Begründungen anführen: ORTSABWESENHEIT oder GESUNDHEITLICHE GRÜNDE
- Mitnahme eines Ausweises (Reisepass, Personalausweis etc.)
Informationen zur Ausstellung von Wahlkarten
Informationen zur Beantragung von Wahlkarten
Wer darf eine Wahlkarte beantragen bzw. wählen für die EU-Wahl 2024?
- ÖsterreicherInnen/ AuslandsösterreicherInnen, die am Stichtag (26.03.2024) in der Europawählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt sind
- und spätestens am Wahltag (09.06.2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben
- UnionsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Östrreich am Stichtag (26.03.2024)
- welche mit entsprechendem Antrag in der Europawählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt sind
- Personen die ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben